Übersicht Kernkompetenzen

Netzintegration von erneuerbaren Energien

Zertifizierung von Erzeugungsanlagen

Konformitätsnachweise für Netzanschlussrichtlinien

Netzberechnungen für Netzanschlussverfahren

Modellierung und Simulation elektrischer Versorgungsnetze

Netzstudien für dynamische Stabilität und Regelungsfähigkeit

Anlagenzertifizierung

Die Anlagenzertifizierung stellt sicher, dass Energieerzeugungsanlagen, die an das Stromnetz angeschlossen werden, sämtliche technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen der deutschen Netzanschlussrichtlinien erfüllen. Die VDE-Anwendungsregel 4110 definiert die Voraussetzungen, die eine Erzeugungsanlage – wie eine Photovoltaikanlage, Windkraftanlage oder auch Speicher und Verbrennungskraftmaschinen– in Bezug auf Netzverträglichkeit und Stabilität erfüllen muss, um zuverlässig und ohne Störungen in das Versorgungsnetz integriert zu werden.

 

Ziele und Anforderungen der Anlagenzertifizierung:

  • Netzstabilität und -sicherheit:
    Die Anwendungsregel gewährleistet, dass neue Energieerzeugungsanlagen das Stromnetz stabil und sicher unterstützen
  • Nachweis der Anforderungen:
    Erzeugungsanlagen müssen technische Nachweise für Spannungshaltung, Frequenzstabilität, Regelverhalten (Wirk-/Blindleistung), Schutzfunktionen, Netzrückwirkungen und dynamische Netzstützung (Stabilitäts- und Regelverhalten in Spannungsevents) erbringen. 
  • Netzanschlusskonformität:
    Das Anlagenzertifikat bestätigt die Einhaltung aller relevanten Vorschriften für den Netzanschluss im Mittel- und Hochspannungsbereich und ist für die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber erforderlich.

 

Nachweisverfahren

  • Anlagenzertifikat A
    Erzeugungsanlagen ab einer maximalen Wirkleistung von Pmax > 950 kW werden nach dem Verfahren Anlagenzertifikat Typ A zertifiziert.
  • Anlagenzertifikat B
    Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Wirkleistung bis Pmax < 950 kW werden nach dem Anlagenzertifikat Typ B (vereinfacht) zertifiziert.
    Gemäß Solarpaket I ist die Zertifizierung der Erzeugungsanlage erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich.
    Im Vergleich zum Anlagenzertifikat Typ A ist die Untersuchung der Netzrückwirkungen sowie das dynamische und quasidynamischen Verhalten nicht erforderlich.
  • Anlagenzertifikat B unter Auflage
    Die Variante Typ B „unter Auflage“ wurde in einer Änderung der NELEV Verordnung beschlossen. Bestimmte Nachweispunkte können darin mit Auflage der Nachreichung versehen werden. Allerdings sind weiterhin alle erforderlichen technische Mindestanforderungen gesamtheitlich nachzuweisen, adäquat zum regulären Anlagenzertifikat Typ B. Spätestens zur Konformitätserklärung (hier bis zu 18 Monate nach Inbetriebnahme) sind alle Auflagen nachweislich zu erfüllen.
  • Anlagenzertifikat C
    Dieses Einzelnachweisverfahren kann angewendet werden, falls für die Erzeugungseinheit (EZE) kein Einheitenzertifikat vorliegt. Dies ist zum Teil bei individuellen Einzelanlagen der Fall. Der Nachweis erfolgt dann in einem zweistufigen Verfahren über das Anlagenzertifikat C und eine erweiterte Konformitätserklärung. 
  • Konformitätserklärung
    Bestätigung und Nachweis, dass die gesamte Erzeugungsanlage in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Netzanschlussbedingungen und mit den Festlegungen im Anlagenzertifikat errichtet und in Betrieb gesetzt wurde. Mit dem Ausstellen der Konformitätserklärung wird der Prozess der Anlagenzertifizierung abgeschlossen. Durch diesen Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber ist der gesetzlich geforderte Nachweisprozess für den Netzanschlusses einer Erzeugungsanlage abgeschlossen.

Richtlinien für die Anlagenzertifizierung

Die Anlagenzertifizierung erfolgt auf den folgenden Verordnungen und Richtlinien, die für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen in Deutschland erforderlich sind:

  • NC RfG (Network Code Requirements for Generators)
    Der NC RfG ist eine europäische Richtlinie, die einheitliche Anforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen im europäischen Stromnetz definiert. Sie zielt darauf ab, die Netzstabilität und -sicherheit zu fördern, indem technische Standards für Erzeugungsanlagen unterschiedlicher Größe und Art festgelegt werden. Dazu gehören Regelungen zu Frequenzverhalten, Spannungshaltung und Netzunterstützung, die die europaweite Integration erneuerbarer Energien erleichtern.
  • NELEV (Netzanschlussverordnung für Energieerzeugungsanlagen)
    Die NELEV ist eine deutsche Verordnung, die die technischen und rechtlichen Anforderungen für den Netzanschluss von Energieerzeugungsanlagen regelt. Sie legt fest, welche Mindestvoraussetzungen Energieerzeugungsanlagen erfüllen müssen, um sicher ans Stromnetz angeschlossen zu werden. Die NELEV sorgt dafür, dass alle relevanten Standards und technischen Anforderungen erfüllt sind, damit der Netzbetrieb stabil und sicher bleibt.
  • EAAV (Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung)
    Die EAAV legt die spezifischen technischen Anforderungen für den Netzanschluss von Anlagen aus erneuerbaren Energien fest, wie Windkraft- oder Solaranlagen. Sie fördert die Integration erneuerbarer Energiequellen und gewährleistet dabei die Netzstabilität. Die Verordnung stellt sicher, dass Anlagen die Netzanforderungen in Bezug auf Sicherheit, Stabilität und technische Gestaltung erfüllen, um eine zuverlässige und sichere Energieeinspeisung zu gewährleisten.
  • VDE-AR-N 4110 (Technische Anschlussregeln für das Mittelspannungsnetz)
    Diese Anwendungsregel definiert die Anforderungen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Mittelspannungsnetz in Deutschland. Sie umfasst Regelungen, um die Integration von Anlagen im Mittelspannungsbereich sicherzustellen. Diese Richtlinie sorgt dafür, dass Anlagen die technischen Bedingungen für eine stabile Netzeinspeisung erfüllen.
  • VDE-AR-N 4120 (Technische Anschlussregeln für das Hochspannungsnetz)
    Die VDE-AR-N 4120 legt technische Anforderungen für Erzeugungsanlagen fest, die an das Hochspannungsnetz angeschlossen werden. Die Richtlinie enthält spezifische Vorgaben, die für eine stabile Netzintegration im Hochspannungsbereich erforderlich sind. Sie gewährleistet, dass alle Anlagen im Hochspannungsnetz die notwendigen Schutz- und Stabilitätsanforderungen erfüllen.
  • FGW TR 8 (Technische Richtlinie 8 der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien e.V.)
    Die FGW TR 8 beschreibt das Bewertungsverfahren zur Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen, Speicher und Komponenten. Die TR 8 dient als Nachweis für die Netzeignung und die Einhaltung der deutschen Netzanschlussrichtlinien.
  • FGW TR 4 (Technische Richtlinie 4 der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien e.V.)
    Die FGW TR 4 behandelt die Modellierung und Validierung von Simulationen für Erzeugungsanlagen. Sie legt Anforderungen an die Erstellung von Simulationsmodellen fest, die das Verhalten von Erzeugungseinheiten und -anlagen im Netz abbilden. Diese Richtlinie stellt sicher, dass die Modelle präzise und zuverlässig sind, um eine genaue Netzplanung und -analyse zu ermöglichen.
  • FGW TR 3 (Technische Richtlinie 3 der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien e.V.)
    Die FGW TR 3 beschreibt die Anforderungen an die Bestimmung der elektrischen Kenndaten von Erzeugungseinheiten. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind entscheidend für die Zertifizierung und für die Bestätigung, dass die Erzeugungseinheiten die technischen Anforderungen an den Netzanschluss erfüllen.